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Ev. Auferstehungsgemeinde Mainz | Am Fort Gonsenheim 151 | 55122 Mainz | 06131-320972 |
Öffnungszeiten des Gemeindebüros: Mo bis Fr von 10-12 Uhr und Mi 15 - 17 Uhr.
Gemeindebüro Im Münchfeld 2: Di 10-12 Telefon 06131-3042192
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Stiftung Brote und Fische

Stiftung - Brote und Fische 

In der Auferstehungsgemeinde hat sich seit vielen Jahren ein intensives Gemeindeleben entwickelt. Die dafür nötigen Mittel gehen jedoch weit über die Kirchensteuer hinaus. Viele Menschen engagieren sich durch Spenden vor allem für die Finanzierung der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Familien-, Kinder- und Jugendarbeit, aber auch für zusätzliche Stunden der Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro. Neben den Mitarbeiterstellen ist eine weitere große Aufgabe die Erhaltung und Sanierung der Gebäude, die inzwischen in die Jahre gekommen sind. In den nächsten Jahren stehen große Maßnahmen bevor. Damit die Gemeinde verlässlich planen kann, haben wir 2003 die Stiftung Brote und Fische gegründet. Sie soll neben Kirchensteuern und Spenden ein drittes finanzielles Standbein der Gemeinde bilden.

Auch Sie können uns unterstützen!

Zustiftung – Zustiftungen sind Gelder, die in das Kapital der Stiftung fließen und es der Stiftung ermöglichen, Erträge (z.B. Zinsen) zu erwirtschaften. Zustiftungen unterscheiden sich von Spenden. Spenden werden im Jahr der Zuwendung voll ausgegeben, haben also einen Einmal-Effekt. Bei Zustiftungen werden dagegen nur die Erträge - dies aber Jahr für Jahr - für den Stiftungszweck ausgegeben. Die Gemeinde wird dadurch – wenn auch in kleineren Schritten – auf Dauer gefördert. Wenn daran gelegen ist, mit der Zuwendung langfristig zu helfen, dann ist die Zustiftung die richtige Wahl.

Zustiftungen müssen nicht unbedingt in Form von Geld erbracht werden. Es können auch andere Werte der Stiftung übereignet werden, wie z.B. ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Jeder Betrag, egal wie groß oder klein, ist ein Beitrag zur Sicherung der Zukunft und willkommen.

Eine Zustiftung können Sie jederzeit auf das Konto der Stiftung (Bankverbindung: Stiftung Brote und Fische, IBAN: DE80 5505 0120 0000 0103 14) überweisen mit dem Betreff: "Zustiftung". Bitte geben Sie unbedingt Ihre vollständige Adresse an, damit wir Ihnen die Bescheinigung zusenden können. 

Vermächtnis - Als Vermächtnis bezeichnet man eine Regelung im Testament, wonach die Stiftung einen bestimmten Geldbetrag oder einen anderen Wert bei Eintritt des Todesfalles erhalten soll. Ein Vermächtnis wird wie eine Zustiftung behandelt, d.h. das empfangene Vermächtnis wird dem Stiftungskapital zugeschlagen. Damit wird über die eigene Lebenszeit hinaus dauerhaft ein Beitrag zum Gemeindeleben geleistet.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu einem Kuratoriumsmitglied auf, wenn Sie Interesse an der Einrichtung eines Vermächtnisses haben. 

Stiftungsfonds - Im Normalfall wird die Zustiftung ein Teil des Stiftungskapitals.  Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit der Zustiftung innerhalb des Stiftungskapitals einen sogenannten „Stiftungsfonds“ einzurichten. Dieser Teil wird dann separat verwaltet. Er kann einen eigenen Namen erhalten und für seine Erträge kann ein spezieller Verwendungszweck bestimmt werden. Ein Stiftungsfonds schafft die Voraussetzung, den Namen des Stifters bzw. der Stifterin in der Gemeinde zu erhalten und den Einsatz des Kapitals nach den Wünschen des Stifters bzw. der Stifterin zu bestimmen, ohne eine eigene Stiftung gründen zu müssen. Allerdings kommt ein Stiftungsfonds nur infrage, wenn es sich um eine größere Summe handelt.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu einem Kuratoriumsmitglied auf, wenn Sie Interesse an einem Stiftungsfonds haben.

Steuerliche Aspekte

Der Staat fördert Stiftungen durch besondere steuerliche Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und bei der Erbschaftssteuer. Zuwendungen in den Vermögensstock einer gemeinnützigen oder kirchlichen Stiftung (Zustiftungen) können zusätzlich zum Höchstbetrag für Spenden bis zu einem Betrag von 1 Millionen Euro - bei Ehegatten/Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden, bis zu 2 Millionen Euro - als Sonderausgaben angesetzt werden. Der Stiftungsbetrag kann wahlweise auf 10 Jahre so verteilt werden, wie es sich steuerlich am günstigsten auswirkt. Zustiftungen sind ganz von der Erbschaftssteuer freigestellt.

Sie können hier die Stiftungs-Satzung als pdf nachlesen.

Kontakt / Kuratorium

Irene Schmidtmann, (Vorsitzende)
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Jens Martin Sautter, Gemeindepfarrer
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Anne Schumann
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Kontakt
Stiftung Brote und Fische
c/o Ev. Auferstehungsgemeinde
Am Fort Gonsenheim 151
55122 Mainz

Fon 0 61 31 – 32 09 72
Fax 0 61 31 – 37 21 70

Bankverbindung: Stiftung Brote und Fische
IBAN: DE54 5535 0010 0000 0103 14

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Hier findest du mehr Infos:
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